kirchgeld
Rechtliche Hinweise zum Kirchgeld
mws.admin
Di, 02/23/2021 - 13:01
Das Kirchgeld verbleibt der Ortskirchengemeinde. Es wird neben den Kirchenumlagen (Kirchenlohn- bzw. Kircheneinkommensteuer, Kirchengrundsteuer), die der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zufließen, erhoben.