Rechtliche Hinweise zum Kirchgeld Das Kirchgeld verbleibt der Ortskirchengemeinde. Es wird neben den Kirchenumlagen (Kirchenlohn- bzw. Kircheneinkommensteuer, Kirchengrundsteuer), die der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zufließen, erhoben. Weiterlesen über Rechtliche Hinweise zum Kirchgeld